Ratgeber
Die drei Säulen und deine Vorsorgelücke: So schätzt du sie
8 Min. Lesezeit
Entwurf
In der Schweiz setzt sich die Altersvorsorge aus drei Teilen zusammen. Eine Säule allein reicht fast nie, um den heutigen Lebensstandard zu halten: Der Unterschied heisst Vorsorgelücke. Dieser Leitfaden erklärt die drei Säulen, die Werte von 2026 und wie du schätzen kannst, wie viel dir fehlen könnte.
Die drei Säulen
- AHV (1. Säule): die staatliche Versicherung. Die Verfassung verlangt, dass die Renten den Existenzbedarf angemessen decken.
- Pensionskasse (2. Säule): die berufliche Vorsorge, die an die Arbeit gebunden ist. Zusammen mit der AHV soll sie ermöglichen, die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise fortzuführen.
- Individuelle Vorsorge (3. Säule): das private Sparen, zum Beispiel die Säule 3a (siehe den entsprechenden Leitfaden).
Was «rund 60 %» bedeutet
Das BSV nennt als Ziel, dass 1. und 2. Säule zusammen eine Ersatzquote von rund 60 % des letzten Einkommens sichern. Zwei Präzisierungen:
- es ist ein Richtwert, keine Garantie und kein individueller Anspruch; in der Verfassung kommt die Zahl nicht vor;
- wer mehr verdient oder eine unterbrochene Laufbahn hatte, kann davon weit entfernt bleiben.
Die Werte 2026 der AHV
| Posten | Wert 2026 |
|---|---|
| Minimale Altersrente | CHF 1’260 pro Monat |
| Maximale Altersrente | CHF 2’520 pro Monat |
| Maximale Summe der Renten eines Ehepaars | CHF 3’780 pro Monat |
13. AHV-Rente: Die AHV-Altersrente wird zum ersten Mal im Dezember 2026 ausbezahlt und danach jedes Jahr im Dezember. Sie entspricht einem Zwölftel der im Jahr ausbezahlten Monatsrenten; Kinderrenten sind nicht enthalten. Die Finanzierung (eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Punkte ab 2028) steht am 29. November 2026 zur Volksabstimmung.
Referenzalter: 65 Jahre für Männer. Für Frauen steigt es schrittweise: 64 Jahre und 6 Monate für die Jahrgänge 1962, 64 Jahre und 9 Monate für den Jahrgang 1963 und 65 Jahre ab dem Jahrgang 1964. Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 haben bei einem Vorbezug günstigere Übergangsbedingungen.
Die Werte 2026 der Pensionskasse
| Posten | Wert 2026 |
|---|---|
| Minimaler Jahreslohn für die Unterstellung (Eintrittsschwelle) | CHF 22’680 |
| Koordinationsabzug | CHF 26’460 |
| Minimaler koordinierter Lohn | CHF 3’780 |
| Obere Grenze des Jahreslohns | CHF 90’720 |
| Mindestzinssatz | 1,25 % |
| Minimaler Umwandlungssatz mit 65 Jahren | 6,8 % |
Der versicherte Lohn ist der Teil des Lohns nach dem Koordinationsabzug. Bei einer oberen Grenze von CHF 90’720 beträgt der höchste koordinierte Lohn CHF 64’260 (90’720 − 26’460). Einige Beispiele:
| Jahreslohn | Koordinierter Lohn |
|---|---|
| CHF 60’000 | CHF 33’540 |
| CHF 80’000 | CHF 53’540 |
| CHF 100’000 | CHF 64’260 |
Die Werte ändern sich jedes Jahr: Die Pensionskasse kann zudem mehr als das gesetzliche Minimum bieten.
Wer keine obligatorische 2. Säule hat
- Selbstständige: Sie sind nicht zur Versicherung verpflichtet, können sich aber freiwillig versichern.
- Angestellte unter der Eintrittsschwelle (CHF 22’680 Jahreslohn im Jahr 2026): Sie sind nicht unterstellt.
Bei diesen Personen droht eine grössere Lücke, und die Säule 3a ist mehr wert: Ohne Pensionskasse ist der Höchstbetrag der Einzahlung 20 % des Einkommens, bis zu CHF 36’288.
So schätzt du deine Lücke: ein Beispiel
Das Beispiel verwendet erfundene Zahlen, mit der Logik des Tools.
- Ziel: Monatseinkommen von CHF 5’000 → rund 60 % sind CHF 3’000 pro Monat.
- Voraussichtliche Rente: AHV und Pensionskasse geben dir laut deinen Unterlagen CHF 2’500 pro Monat.
- Lücke: 3’000 − 2’500 = CHF 500 pro Monat.
- Kapital, um sie zu decken: 500 × 12 Monate × 20 Jahre Pension = CHF 120’000.
- Wie viel du jeden Monat einzahlen musst, um dorthin zu kommen:
| Jahre bis zur Pensionierung | Angenommene Rendite | Monatliche Einzahlung |
|---|---|---|
| 10 | 0 % | CHF 1’000 |
| 10 | 2 % | rund CHF 905 |
| 20 | 2 % | rund CHF 408 |
Die Botschaft ist klar: Je früher du anfängst, desto weniger musst du einzahlen. Die Rendite ist nur eine Annahme: Sie ist nicht garantiert und kann negativ sein. Die Rechnung berücksichtigt weder Inflation noch Steuern noch die Rendite während der Pension, und das Ziel von 60 % ist eine Faustregel: Verwende für das Ziel und für den Vergleich dieselbe Art von Einkommen (brutto mit brutto, netto mit netto).
Wo du deine Daten findest
- Auszug aus dem individuellen AHV-Konto (IK): Du bestellst ihn schriftlich bei einer Ausgleichskasse, die ein Konto auf deinen Namen führt. Er kommt per Post, in der Regel in 2–3 Wochen; ein Versand per E-Mail ist nicht vorgesehen.
- Rentenvorausberechnung der AHV: schriftliche Anfrage an deine Ausgleichskasse mit dem Formular 318.282. Sie ist nicht verbindlich. In der Regel ist sie kostenlos, kann aber bis zu CHF 300 kosten, wenn du unter 40 Jahre alt bist oder in den letzten 5 Jahren bereits eine verlangt hast.
- Unverbindliche Online-Schätzung: das Tool ESCAL auf ahv-iv.ch.
- Vorsorgeausweis: Verlange ihn bei deiner Pensionskasse; er zeigt das angesparte Guthaben und die vorgesehenen Leistungen.
Die Lücken in der AHV
Für die volle Rente braucht es Beiträge für jedes Jahr, ab dem 1. Januar nach dem 20. Altersjahr bis zum Jahr vor dem Referenzalter. Jedes fehlende Jahr kürzt die Rente um mindestens 1/44, rund 2,3 %. Das kommt bei Jahren im Ausland oder ohne Einkommen vor.
Nachzahlungen sind innert fünf Jahren nach Ende des Jahres möglich, für das die Beiträge geschuldet waren; danach sind sie verjährt. Freiwillige Beiträge allein zum Zweck, die Leistungen zu erhöhen, sind nicht zulässig.
So schliesst du eine Lücke
- Säule 3a: jährliche Einzahlungen (CHF 7’258 mit Pensionskasse im Jahr 2026) und seit 2025 nachträgliche Einzahlungen für neue Lücken.
- Einkauf in die Pensionskasse: möglich bis zur Höhe der reglementarischen Leistungen; die Leistungen aus dem Einkauf können nicht vor 3 Jahren als Kapital bezogen werden. In der Regel ist er vom Einkommen abzugsfähig, aber das hängt vom Kanton ab: Frag deine Kasse und die Steuerverwaltung.
- Kapital oder Rente: In der Regel zahlt die Kasse eine Rente; du kannst verlangen, dass bis zu einem Viertel des Guthabens als Kapital ausbezahlt wird, und das Reglement kann mehr vorsehen. Wenn du verheiratet bist, braucht es die schriftliche Zustimmung des Ehegatten.
Die häufigsten Fehler
- Glauben, die AHV reiche: Sie deckt den Existenzbedarf, nicht den Lebensstandard.
- Den AHV-Auszug nicht prüfen: Fehler müssen gemeldet werden, und Lücken entdeckt man spät.
- Die 60 % als Garantie nehmen.
- Brutto- und Nettoeinkommen im Vergleich verwechseln.
- Aufschieben: Jedes zusätzliche Jahr verkürzt die Zeit zum Sparen.
Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung: Eine echte Berechnung braucht deine Unterlagen.
Quellen
Geprüft am 07.10.2026.
Autor: MP · Aktualisiert am
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