Tragbarkeit der Hypothek
Eine theoretische Prüfung: Reichen Eigenmittel und Einkommen für dieses Haus?
Deine Eingaben bleiben in deinem Browser: Sie werden weder gesendet noch gespeichert.
Gesamteinkommen des ganzen Haushalts.
Dein Ergebnis
- Nötige Hypothek
- CHF 0
- Eigenmittel
- 0.0%
- Eigenmittel nicht aus der Pensionskasse
- 0.0%
- Theoretische Jahreskosten
- CHF 0
- Mindestens nötiges Bruttoeinkommen
- CHF 0
Woraus sie bestehen
- Theoretische Zinsen
- CHF 0
- Nebenkosten
- CHF 0
- Amortisation
- CHF 0
Die angezeigten Werte und Beträge stammen aus öffentlichen Quellen im Internet, die immer transparent angegeben sind. Im gesetzlich zulässigen Rahmen übernehmen wir keine Verantwortung für ihre Richtigkeit oder Aktualität: Prüfe sie vor einer Entscheidung immer bei der offiziellen Quelle.
Annahmen und Grenzen
- Regel der Selbstregulierung der Banken (SBVg, von der FINMA anerkannt): Mindestens 10 % des Belehnungswerts müssen aus Mitteln stammen, die nicht aus der Pensionskasse kommen. Ersparnisse, verpfändete Säule 3a, Schenkungen und Erbvorbezüge zählen. Im Tool ist der Belehnungswert gleich dem Preis: Schätzt die Bank ihn tiefer, muss die Differenz mit Mitteln ausserhalb der Pensionskasse gedeckt werden.
- Die 20 % Eigenmittel sind die Praxis der Banken (Belehnung höchstens 80 %), kein Gesetz.
- Der Kalkulationszins von 5 % und die Grenze von einem Drittel des Bruttoeinkommens sind Kriterien der Banken, die die FINMA als Beispiele nachhaltiger Praxis nennt: Sie sind nicht verbindlich, jede Bank entscheidet selbst. Das ist nicht der Zins, den du wirklich zahlen würdest.
- Die Nebenkosten sind mit 1 % des Preises pro Jahr angesetzt, eine vorsichtige Schätzung (die FINMA nennt 0,8 % des Belehnungswerts für Neubauten). Die Amortisation muss die Schuld innert höchstens 15 Jahren auf zwei Drittel des Werts senken (Selbstregulierung SBVg).
- Ab dem 01.01.2029 wird der Eigenmietwert abgeschafft, aber auch der Abzug der Unterhaltskosten und grösstenteils der Hypothekarzinsen fällt weg. Die theoretische Berechnung der Banken ändert sich nicht.
- Andere Schulden oder Verpflichtungen sind nicht berücksichtigt. Die endgültige Prüfung liegt bei der Bank.
- Werte geprüft am 09.10.2026 bei: SBVg, «Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen» (13.12.2023, in Kraft seit 01.01.2025, von der FINMA als Mindeststandard anerkannt); FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2025.
- Informatives Tool: ersetzt keine persönliche Beratung.
Quellen
- bfadmin.cdbf.ch/Serveur/documents/7268
- bfadmin.cdbf.ch/Serveur/documents/7565
- finma.ch/de/news/2014/07/mm-selbstregulierung-hypothekarbereich-20140…
Zuletzt geprüft: 09.10.2026