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    Tragbarkeit der Hypothek

    Eine theoretische Prüfung: Reichen Eigenmittel und Einkommen für dieses Haus?

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    Gesamteinkommen des ganzen Haushalts.

    Dein Ergebnis

    Nötige Hypothek
    CHF 0
    Eigenmittel
    0.0%
    Eigenmittel nicht aus der Pensionskasse
    0.0%
    Theoretische Jahreskosten
    CHF 0
    Mindestens nötiges Bruttoeinkommen
    CHF 0

    Woraus sie bestehen

    Theoretische Zinsen
    CHF 0
    Nebenkosten
    CHF 0
    Amortisation
    CHF 0

    Die angezeigten Werte und Beträge stammen aus öffentlichen Quellen im Internet, die immer transparent angegeben sind. Im gesetzlich zulässigen Rahmen übernehmen wir keine Verantwortung für ihre Richtigkeit oder Aktualität: Prüfe sie vor einer Entscheidung immer bei der offiziellen Quelle.

    Annahmen und Grenzen
    • Regel der Selbstregulierung der Banken (SBVg, von der FINMA anerkannt): Mindestens 10 % des Belehnungswerts müssen aus Mitteln stammen, die nicht aus der Pensionskasse kommen. Ersparnisse, verpfändete Säule 3a, Schenkungen und Erbvorbezüge zählen. Im Tool ist der Belehnungswert gleich dem Preis: Schätzt die Bank ihn tiefer, muss die Differenz mit Mitteln ausserhalb der Pensionskasse gedeckt werden.
    • Die 20 % Eigenmittel sind die Praxis der Banken (Belehnung höchstens 80 %), kein Gesetz.
    • Der Kalkulationszins von 5 % und die Grenze von einem Drittel des Bruttoeinkommens sind Kriterien der Banken, die die FINMA als Beispiele nachhaltiger Praxis nennt: Sie sind nicht verbindlich, jede Bank entscheidet selbst. Das ist nicht der Zins, den du wirklich zahlen würdest.
    • Die Nebenkosten sind mit 1 % des Preises pro Jahr angesetzt, eine vorsichtige Schätzung (die FINMA nennt 0,8 % des Belehnungswerts für Neubauten). Die Amortisation muss die Schuld innert höchstens 15 Jahren auf zwei Drittel des Werts senken (Selbstregulierung SBVg).
    • Ab dem 01.01.2029 wird der Eigenmietwert abgeschafft, aber auch der Abzug der Unterhaltskosten und grösstenteils der Hypothekarzinsen fällt weg. Die theoretische Berechnung der Banken ändert sich nicht.
    • Andere Schulden oder Verpflichtungen sind nicht berücksichtigt. Die endgültige Prüfung liegt bei der Bank.
    • Werte geprüft am 09.10.2026 bei: SBVg, «Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen» (13.12.2023, in Kraft seit 01.01.2025, von der FINMA als Mindeststandard anerkannt); FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2025.
    • Informatives Tool: ersetzt keine persönliche Beratung.

    Quellen

    Zuletzt geprüft: 09.10.2026